APM HAUSVERWALTUNGS SERVICE GmbH

St. Georgenweg 19, 9122 St. Kanzian

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T:  +43 (0) 664 62 51 417

Hausverwaltung

Wir bieten Verwaltung von kleinen bis mittleren Wohnungseigentumsgemeinschaften (Wohnungseigentumsverwaltung) und von Zinshäusern (Mietververwaltung) an! Bitte fragen Sie hierzu ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot an.

Wohnungseigentumsverwaltung

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die besondere Rechtsform des Wohnungseigentums. Wohnungseigentum bedeutet einerseits das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht über ein Wohnungseigentumsobjekt zu haben und ist gleichzeitig das Miteigentum an der Liegenschaft, auf der sich das Wohnungseigentumsobjekt befindet.

 

Wir bieten:

  • Verwaltung von Wohnungen
  • Verwaltung von Geschäftsflächen, Büros und Ordinationen
  • Verwaltung von Tiefgaragen, Carports und Kfz-Abstellflächen
  • Kostenbewusstes Handeln
  • Wahrung der gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer
  • Neutrale, objektive Behandlung
  • Solides Netzwerk bestehend aus Professionisten, liefernden Firmen, Rechtsanwalt, Steuerberater, u.a.
  • Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft gegenüber Dritten und vor Behörden
  • Organisation von Eigentümerversammlungen
  • Erstellen von Protokollen
  • Einholen und Auswerten von Umlaufbeschlüssen
  • etc.

Mietverwaltung

Im Bereich der Mietverwaltung bieten wir Verwaltung von Zinshäusern an. Für Sie als Eigentümer können Mieteinahmen einerseits ein schönes Einkommen bedeuten, andererseits kann diese Tätigkeit für Sie aufgrund der damit zusammenhängenden Aufgaben zeitintensiv sein. Diese Arbeiten können Sie gerne an uns auslagern. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir eine Analyse der gewünschten Arbeiten, die sich „nur“ von einer Betriebskostenabrechnung bis hin zur kompletten Verwaltung Ihrer Immobilie erstrecken können. Die Betriebskostenabrechnung wird mittels Hausverwaltungs-Software erstellt.

 

Positiver und wichtiger Zusatznutzen, den Sie durch die Beauftragung einer sachkundigen Hausverwaltung bekommen, ist die emotionale Entlastung. Etwaigen Problemen mit Ihren Mietern können Sie so ausweichen.  Das Honorar kann in die Betriebskostenabrechnung eingerechnet werden und es fallen für Sie als Eigentümer der Immobilie dann keine Kosten im Zusammenhang damit an.

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